Nach dem Teilerfolg der FDP-Klage (Teilerfolg, da sich die Freigabe nur auf Jungtiere beschränkt), hat sich das Ministerium dazu durchgerungen, die vom Hessischen Staatsgerichtshofs für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten zu revidieren und dies mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2020 ab dem 01.04.2020 in Kraft gesetzt.
Änderungen betreffen folgendes Wild:
- Juvenile Marderhunde sind ganzjährig bejagbar
- Juvenile Füchse sind ganzjährig bejagbar
- Steinmarder sind vom 16. Oktober bis zum 28. Februar bejagbar
- Blässhühner sind vom 1. Oktober bis 15. Januar, soweit sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind, bejagbar.
Die aktuellen, offiziellen Jagdzeiten wurden dankenswerter Weise bereits von der unteren Jagdbehörde im Voglesbergkreis aufbereitet und zum Download bereitgestellt.
Update
Kaum waren die neuen Zeiten veröffentlicht, legt das Land mit der "Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung" nach und verkündet am 04.04.2020 neue Jagdzeiten auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild.
Wenn es nicht bereits der 04. April gewesen wäre, hätten sicherlich viele Jäger an einen Aprilscherz gedacht aber die Jagdzeiten sind tatsächlich auf den 01. April vorverlegt worden.
Es gelten jetzt folgende Änderungen:
- Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere sind künftig vom 1. April (statt ab dem 1. Mai) bejagbar
- Dam- und Sikawild: Schmalspießer und Schmaltiere sind nun vom 1. April bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Januar bejagbar
- Muffelwild: Jährlingswidder und Schmalschafe: vom 1. April bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Januar
- Rehwild: Schmalrehe vom 1. April bis 31. Januar, Rehböcke vom 1. April bis 31. Januar