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Von den Anfängen des Menschen als Jäger bis ins 7. Jahrhundert hinein durfte zu jeder Zeit alles Wild an jedem Ort mit allen Mitteln gefangen oder erlegt werden. Entsprechend eng ist die Jagdgeschichte mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit verzahnt. Jagd prägte die Kultur, Sozialordnung, Sprache, Musik und Kunst. Selbst Mythos und Religion erscheinen zuerst im Umkreis jagdlicher Betätigung.

Eine erfolgreiche Jagd war die Voraussetzung für das Überleben. Die Beute diente ausschließlich der Lebens- und Nahrungssicherung, so wurden Felle für die Kleidung, Knochen für die Herstellung von Werkzeug und Waffen gebraucht. Das Fleisch war unerläßliche Grundlage der Ernährung.

Die Revolution von 1848 änderte die bisher bestehende Regelung. Endgültig wird die Jagd an den Besitz von Grund und Boden gebunden. Mindestgrößen der Jagdflächen wurden vorgeschrieben und Verpachtungen ermöglicht, soweit das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt wurde.

Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen - wie Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf Rehwild - kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an.

Jagd heute

Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind unter anderem: nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten unter Berücksichtigung der Sozialstruktur, Förderung der freilebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden freilebenden Wildtierbestandes, Vermeidung von Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Regulierung überhöhter Wildbestände.

Ausübung der Jagd

Die Jagd in Deutschland wird heute durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen geregelt.

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss zuvor eine Prüfung ablegen. Dort müssen die Kandidaten nicht nur ihre Zuverlässigkeit beim Schießen unter Beweis stellen, sondern auch eine Fülle von Fachwissen nachweisen.

Nach Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung kann bei der Jagdbehörde der „Jagdschein“ beantragt werden. Doch alleine mit dem Erhalt des Jagscheines kann noch niemand die Jagd ausüben, denn die Jagdausübung beschränkt sich auf ein ausgewiesenes Territorium („Reviersystem“). Hierfür ist die Erteilung eines Jagderlaubnisscheines durch einen Jagdpächter oder durch die Forstbehörde erforderlich. Ein eigenes Revier kann nur pachten, wer mindestens drei Jahre praktische Erfahrungen im Jagdbetrieb erlangt hat.

Ist es nun endlich so weit mit der Jagdausübung, muss sich der Jäger oder die Jägerin strikt an die gesetzlichen Vorgaben und an sämtliche jägerischen Regeln halten, denn die Jagd in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Reglementierungen geregelt. Bei einem Verstoß droht der Entzug des Jagdscheines.

Jagdschutz und Hege

Der Jäger ist verpflichtet, Jagd und Hege so auszuüben, dass Land- und Forstwirtschaft möglichst nicht beeinträchtigt und Wildschäden soweit wie möglich vermieden werden.

Darüber hinaus hat der Jäger das Wild vor Wilderern und Wildseuchen, sowie vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. Zudem muss er dafür sorgen, dass die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften auch von der Allgemeinheit berücksichtigt werden.

Das Ziel der Hege ist die Sicherstellung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes. Die Hege schließt die Pflege und den Schutz der Lebensräume für Wildtiere ein. Gemäß Bundesjagdgesetz ist die „Hegepflicht“ untrennbar mit dem Jagdrecht verbunden. Damit erstreckt sich diese Pflicht auch auf die Land- und Forstwirtschaft.

Jagdepochen in Deutschland

Vorzeit bis ca. 800 n. Chr. - Epoche des freien Tierfangs

Von den Anfängen des Menschen als Jäger bis ins 8. Jahrhundert hinein durfte zu jeder Zeit alles Wild an jedem Ort mit allen Mitteln gefangen oder erlegt werden.
Dieser Sachverhalt hatte aufgrund der dünnen Besiedelung keinen Einfluss auf die Bestände von wildlebenden Tiere.

800 bis ca. 1500 n. Chr. - Bannforst-Epoche

Im deutschen Bereich setzte sich im 7. Jahrhundert n. Chr. mit dem fränkischen Reich eine neue Bewertung der Jagd durch. Die Könige strebten nach einer jagdlichen Sonderstellung, die im 8. Jahrhundert weitgehend anerkannt wurde. Das Recht des freien Tierfangs wurde durch sogenannte Bannforste eingeschränkt, in denen der Herrscher sich die alleinige Nutzung vorbehielt und Förstern die Verwaltung übergab.
Die übergroße Jagdleidenschaft mancher Herrscher bot Anlass zu heftiger Kritik. So war die Verpflichtung zu Jagdfrondiensten sowie der umfangreiche Jagd- und Wildschaden in Flur und Wald eine der Ursachen für die Bauernkriege ab dem 14. / 15. Jahrhundert.

ca. 1500 bis 1848 n. Chr. - Jagdregal-Epoche

Im 13. / 14. Jahrhundert begann die königliche Zentralgewalt zu schwinden, die Macht der Landesherren wuchs. Das Bannrecht ging auf die Landesherren über, die das Jagdrecht in ihrem Territorium einforderten. Ab 1500 beanspruchte der Landesfürst das Jagdausübungsrecht nicht nur in den ehemaligen Bannforsten, sondern im ganzen Land (Regalien (lat. iura regalia = königliche Rechte)).

1848 bis ca. 1851 - Gesetzloser Zustand

Mit der bürgerlichen Revolution im Jahre 1848 in Deutschland erfolgte eine Aufhebung der Jagdregale.
Alle bisher geltenden Jagdgesetze (Schonzeiten) wurden aufgehoben. Viele Bauern nutzten diesen fast gesetzlosen Zustand aus und es kam zur größten Wildmetzelei in der deutschen Jagdgeschichte. Es zeigte sich, dass auf diese Weise der Wildbestand bald ausgerottet sein würde.

1851 bis 1934 - Zersplitterte Gesetze

Im Jahre 1851 wurde unter dem Druck der öffentlichen Meinung gesetzlich verfügt, dass das Jagdrecht zwar dem Grundeigentümer zustehe, der Jagdbezirk aber eine Mindestgröße haben müsse. Das Jagdrecht konnte gepachtet und verpachtet werden und es musste eine behördlich ausgestellte Jagdkarte gelöst werden. Damit war unser heutiges Reviersystem entstanden.
Das Jagdrecht war jedoch völlig zersplittert. Jede Region handhabte die gleichen Dinge völlig unterschiedlich. Dies zeigt bereits die unterschiedliche Festlegung der Mindestgrößen in den verschiedenen Regionen. Diese Festlegungen bewegten sich zwischen 13 ha in Hohenzollern-Hechingen und 250 ha in Anhalt.

1934 bis 1945 - Reichsjagdgesetz

Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen - wie Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf Rehwild - kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an.
Ein alles vereinheitlichendes Jagdgesetz wurde bereits ab 1931 ausgearbeitet und 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen. Es schrieb unter anderem die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschussplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines vor.

1953 bis 2006 - Bundesjagdgesetz

Nach 1945 wurde durch die Besatzungsmächte den deutschen Jägern das Führen von Waffen verboten. Die Jagd wurde in der Regel durch die Besatzer selbst ausgeführt, bis im Jahr 1953 in der Bundesrepublik Deutschland das "Bundesjagdgesetz" als Rahmengesetz erlassen wurde. Dem waren dann die Länderbestimmungen anzupassen.

2007 - Bundesjagdgesetz fällt der Föderalismusreform zum Opfer

Die EU-Gesetzgebung nimmt seit 1993 immer mehr Einfluss auf die Jagdgesetze der EU-Mitgliedsstaaten. Die Vorgaben der EU mussten bis 2006 von der Bundesregierung umgesetzt werden.

Ab 2007 wird wieder das Niveau der Zersplitterung wie vor 1934 sanktioniert.
Aufgrund der Föderalismusreform und dem damit beschlossenen Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes kann jedes einzelne Bundesland sein eigenes Jagdgesetz erlassen.
Ein Rahmengesetz, das sich über Jahrzehnte bewährte und weltweit hohes Ansehen genoss, wurde aufgrund von Machtverteilungen abgeschafft. Damit wurde wieder das Niveau von 1934 und früher geschaffen (Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland).


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