Da dem Erleger die Rolle des Fleischkontrolleurs zugewiesen wird, ist die Befähigung zur Einschätzung ob Groß- oder Kleinwild für den menschlichen Verzehr als genusstauglich einzuschätzen ist unerlässlich.

Das EU-Lebensmittelrecht spricht hier von einer „kundigen Person“, die Anerkennung der jagdlichen Befähigung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt in Hessen ist eine vom Vetrerinäramt anerkannte Schulung, Zulassungsvorraussetzung zur Jägerprüfung, auch im Rahmen der Ausbildung unserer Jägervereinigung werden diese Vorraussetzungen geschaffen.
Wir bieten aber auch unseren Mitglieder regelmäßig die Möglichkeit, an einer Schulung zur kundigen Person teilzunehmen um weiterhin Wildfleisch vermarkten zu können.